Wanze im Wohnzimmer – Online-Spitzelei durch den Verfassungsschutz
Kontraste berichtete am 10.05.2007 über die Online-Durchsuchung, Mängel im Kontrollgremium des Bundestags, Hin-und Her in der Politik sowie Frechheiten unserer Regierung, die immer wieder versucht, das Grundgesetz so hinzubiegen, daß es in Ihre Absurden Fantasien reinpasst:
„Die Generalbundesanwaltschaft wollte vom höchsten Gericht wissen, ob die Computer von Verdächtigen online durchsucht werden dürfen. Der Bundesgerichtshof entschied Anfang 2007, dass ein solcher Eingriff gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Soweit die Theorie. Nun stellt sich heraus, dass der Verfassungsschutz aber bereits geheime Online-Durchsuchungen durchgeführt hat. Und das mit Erlaubnis des Bundesinnenministeriums – per Dienstanweisung.“