Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen „unverzüglich“ gelöscht werden.
Diese Entscheidung war so klar wie überfällig. Ich finde es einen Witz, dass man erst das Bundesverfassungsgericht brauchte um diese Entscheidung herbeizuführen. Aber der gesunde Menschenverstand ist ja eh ein aussterbendes Wesen…