Online-Petition: Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Bitten und Beschwerden kann jedermann jederzeit schriftlich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten. Solche Petitionen kann man inzwischen auch online beim Bundestag einreichen. Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und beschieden wird.

Aktuell gibt es eine öffentliche Petition mit dem Titel „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“.

Derzeit zeigt die Seite des Bundestages (Mi, 09.40) 30144 Mitzeichner an und es werden immer mehr.

Im Juni 2008 brachte die Petition zur „Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin“ 128.193 Unterstützer zusammen und ich bin davon überzeugt, dass wir dieses Ergebnis toppen müssen. Wir müssen der Regierung zeigen, dass wir mit ihrer Arbeit unzufrieden sind, wir müssen Flagge zeigen und gegen diesen Unsinn der „Internet-Zensur“ ankämpfen.

Hier kann man sich eintragen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3bsa=details%3bpetition=3860

Am 16.06. endet die Mitzeichnungsfrist – es ist also noch genug Zeit um die 200.000 Mitzeichner zu erreichen.

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Thorben Rump
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