Auskunfts- und Meldesperre beantragen

Wer hätte es gedacht? Ich glaube, ich weiss jetzt, wo manche Unternehmen die Daten von der Geburt meines Sohnes herhaben. Vom Einwohnermeldeamt….

Das Melderecht:

Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf die Meldebehörde aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen oder Einwohner geben.

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft dürfen zusätzlich zu den oben genannten Daten Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und –ort mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft glaubhaft gemacht wird. In diesen Fällen hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten.“ (Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Büro Oberbürgermeister)

Und jetzt kommt es: „Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt in allen Bürgerbüros oder einer Bezirksverwaltung eine erweiterte Registerauskunft“

D.h. jeder, der irgendwie ein berechtigtes Interesse an meinen Daten nachweisen kann (was auch immer das im Detail bedeuten mag), bekommt diese auch. Einfach so: Geburtstag, Geburtsort, Namen, Familienstand. Ich fasse es kaum.

Aber es gibt ein Licht am Horizont: Man kann der Herausgabe widersprechen. Meine Stadt bietet sogar online ein passendes Formular an. Damit kann man das schlimmste verhindern. Aber wieso ist es nicht umgekehrt, dass ich erst zustimmen muß? Das verstehe wer will.

Hier das Formular aus meiner Stadt, so angepasst, dass jeder Niedersachse es nutzen kann (500kb).

admin

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