Antwort Becksteins zum Thema Killerspiele

Ich habe Post bekommen. Auf meine E-Mail vom 22.05.2007 an Herrn Beckstein hat nunmehr ein Mitarbeiter seines Ministeriums (Eine Ministerialrätin) geantwortet. Es ging um Killerspiele. Das Ministerium Becksteins beruft sich weigehend auf die Studienergebnisse von Prof. Christian Pfeiffer und ist m.E. damit sehr einseitig ausgerichtet und keinesfalls objektiv. Wirklich neues habe ich so auch nicht erfahren, aber mir ist es wichtig, auch leitenden Politikern mal meine Meinung zu sagen, damit Sie wissen, dass zumindest mir nicht alle Ihre Entscheidungen gefallen.

Hier die Antwort, die ich als pdf erhalten habe. Ein Indiz für eine Standard-Antwort?

Verbot von Killerspielen

Sehr geehrter Herr XXX,

im Auftrag von Staatsminister Dr. Beckstein danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 22. Mai 2007, in der Sie zu seiner Forderung nach einem Verbot von Killerspielen
Stellung nehmen.

Ergebnisse des USK-Forschungsprojekts von Prof. Christian Pfeiffer machen deutlich, dass der derzeitige Jugendschutz im Bereich von Computerspielen völlig unzureichend ist. Die Forschungen haben u. a. zu Tage gefördert, dass das Spielen Gewalt verherrlichender Computerspiele die Empathie senkt und die Gewaltorientierung fördert. Häufiges Computerspielen kann daher ein Grund für erhebliche Leistungsunterschiede in der Schule sein zwischen Jungen, bei denen gewalthaltige Computerspiele verbreitet sind, und Mädchen, die kaum Computerspiele spielen.

Dass beim Umgang mit Gewalt verherrlichenden Computerspielen in Deutschland Defizite bestehen, hat zuletzt der Amoklauf in Emsdetten wieder in schrecklicher
Weise deutlich gemacht. Staatsminister Dr. Beckstein ist nicht bereit, sehenden Auges den drohenden Verlust von jungen Menschen für unsere Gesellschaft hin-
zunehmen.

Deshalb müssen auch mit Mitteln des Strafrechts klare Akzente gesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als der bestehende § 131 StGB der Problematik nicht ausreichend gerecht wird. Dessen Voraussetzungen sind insbesondere nicht genügend auf Videospiele zugeschnitten, die vom aktiven Eingreifen des Spielers in das virtuelle Geschehen geprägt sind. Dies zeigt nicht zuletzt die geringe Zahl der Verurteilungen nach § 131 StGB. Hier ist eine für die Strafverfolgungsbehörden sichere und handhabbare rechtliche Grundlage zwingend erforderlich, die gerade auch davon abhalten soll, solche Spiele zu produzieren.

Im Koalitionsvertrag vom November 2005 haben die Koalitionspartner dem entsprechend verabredet, angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie haben festgestellt, dass die aktuellen Regelungen noch nicht ausreichend sind, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam entgegenzutreten. Im Zusammenhang mit der Evaluation der Neuregelungen im Jugendschutz soll auch das Verbot von Killerspielen erörtert werden. Hierzu bietet die bayerische Bundesratsinitiative den geeigneten Anlass.

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